Der Grundsatz: Versichert ist die Zukunft
Eine Versicherung deckt Ereignisse ab, die beim Abschluss noch ungewiss sind. Hat Ihr Zahnarzt eine Behandlung bereits angeraten, geplant oder begonnen, ist sie in aller Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn der Heil- und Kostenplan schon erstellt ist.
Gesundheitsfragen ehrlich beantworten
Die meisten Tarife fragen nach fehlenden Zähnen, laufenden Behandlungen, Parodontitis oder kieferorthopädischen Maßnahmen. Nach § 19 VVG müssen Sie die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Werden Angaben verschwiegen, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen. Nach einem Rücktritt kann er die Leistung verweigern. Eine ehrliche Antwort schützt also Sie selbst.
Es gibt Tarife ohne Gesundheitsfragen. Sie schließen bekannte Befunde trotzdem aus oder begrenzen die Leistung stärker. Auch dort sind bereits angeratene Behandlungen meist ausgeschlossen. Einzelne Sofort-Tarife leisten dafür, dann aber mit niedrigen Höchstbeträgen in den ersten Jahren.
Fehlende Zähne
Fehlende, noch nicht ersetzte Zähne werden von vielen Tarifen ausgeschlossen oder führen zu einem Zuschlag. Manche Tarife akzeptieren eine begrenzte Zahl. Diese Details unterscheiden sich stark und gehören vor den Antrag auf den Tisch.
Was Sie jetzt tun können
- Lassen Sie sich den Heil- und Kostenplan geben und prüfen Sie Ihren Festzuschuss. Der Ratgeber Festzuschuss und Bonusheft erklärt die Sätze.
- Fragen Sie in der Praxis nach Alternativen, etwa einer gleichartigen statt einer andersartigen Versorgung.
- Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf die Härtefallregelung haben.
- Sichern Sie danach die übrigen Zähne für die Zukunft ab, solange dort nichts angeraten ist.
- Bauen Sie für künftige Behandlungen eine Rücklage auf.
Sie möchten das für Ihre Situation durchrechnen? Alles zur Zahnzusatzversicherung in Wuppertal oder direkt ein Erstgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Zählt eine Kontrolluntersuchung schon als Behandlungsbeginn?
Eine reine Kontrolle ohne Befund in der Regel nicht. Entscheidend ist, ob eine Behandlung angeraten oder geplant wurde. Die genaue Definition steht in den Bedingungen des Tarifs.
Kann ich den Antrag schnell vor dem Termin stellen?
Sie können jederzeit einen Antrag stellen, solange keine Behandlung angeraten ist. Wartezeiten und Begrenzungen gelten trotzdem. Wer eine Behandlung bereits kennt und sie verschweigt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.
Was ist mit einer laufenden Zahnspange bei meinem Kind?
Eine bereits begonnene kieferorthopädische Behandlung ist in aller Regel nicht versicherbar. Mehr dazu im Ratgeber Zahnzusatz für Kinder.
Quellen
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

