Glossar
Fachbegriffe rund um Zähne, Versicherung und Rente.
Kurz und verständlich erklärt. Wenn Ihnen in einem Vertrag oder Heil- und Kostenplan ein Begriff begegnet, finden Sie ihn hier.
A
- Abschlag
- Dauerhafte Kürzung der Rente um 0,3 Prozent pro Monat, wenn sie vor der jeweiligen Altersgrenze beginnt.
- Altersvorsorgedepot
- Neues staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge ab 2027, Nachfolger von Riester für neue Verträge.
- Andersartige Versorgung
- Zahnersatz in einer anderen Form als die Regelversorgung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Die Kasse erstattet den Festzuschuss, die Behandlung wird privat abgerechnet.
- Anzeigepflicht
- Pflicht, die Gesundheits- und Risikofragen eines Versicherers vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß zu beantworten (§ 19 VVG).
B
- Basisinformationsblatt
- Standardisiertes Dokument zu Fonds und Versicherungsanlageprodukten mit Angaben zu Risiko und Kosten.
- Basisrente
- Private Rentenversicherung mit steuerlicher Förderung der Beiträge, Auszahlung als lebenslange Rente. Auch Rürup-Rente genannt.
- Berufsunfähigkeit
- Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben, in privaten Tarifen meist zu mindestens 50 Prozent.
- Besteuerungsanteil
- Teil der gesetzlichen Rente, der steuerpflichtig ist. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent.
- Bonusheft
- Nachweis regelmäßiger Zahnkontrollen. Fünf Jahre lückenlos erhöhen den Festzuschuss auf 70 Prozent, zehn Jahre auf 75 Prozent.
D
- Deckungssumme
- Höchstbetrag, den ein Versicherer pro Schadensfall zahlt, zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung.
E
- Elementarschaden
- Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck. In Wohngebäude- und Hausratversicherung ein eigener Baustein.
- Entgeltumwandlung
- Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Erstinformation
- Information, die Vermittler vor der Beratung aushändigen müssen: Status, Registernummer, Produktpartner und Vergütung.
- Erwerbsminderungsrente
- Gesetzliche Rente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs (teilweise) oder drei Stunden (voll) täglich arbeiten können.
F
- Festzuschuss
- Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz zahlt. Er beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent.
- Finanzcoach
- Nicht geschützter Begriff für eine Beratung, die bei Zielen und Gewohnheiten ansetzt. Für die Vermittlung von Produkten ist eine Erlaubnis nötig.
- Forderungsausfall
- Tarifbaustein der Privathaftpflicht: Ist der Schädiger nicht versichert und zahlungsunfähig, kann der eigene Versicherer einspringen, meist nach rechtskräftigem Urteil.
G
- Gleichartige Versorgung
- Regelversorgung in höherwertiger Ausführung. Die Kasse zahlt den Festzuschuss, die Mehrkosten werden privat abgerechnet.
- GOZ
- Gebührenordnung für Zahnärzte. Grundlage privater Zahnarztrechnungen mit Steigerungsfaktoren bis 3,5, darüber nur mit Vereinbarung.
H
- Heil- und Kostenplan
- Plan der Zahnarztpraxis mit Befund, Behandlung und Kosten. Er wird vor der Behandlung bei der Kasse eingereicht.
- Honorarberatung
- Beratung gegen direkte Bezahlung durch den Kunden statt über Provisionen.
- Härtefall
- Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse beim Zahnersatz die vollen Kosten der Regelversorgung.
I
- Implantat
- Künstliche Zahnwurzel, auf die eine Krone oder Brücke gesetzt wird. Für die Kasse in der Regel eine andersartige Versorgung.
K
- KIG
- Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1 bis 5. Die Kasse zahlt bei Kindern und Jugendlichen ab KIG 3.
P
- Professionelle Zahnreinigung
- Gründliche Reinigung durch die Praxis. Keine Regelleistung der Kasse, oft mit Zuschüssen.
R
- Regelaltersgrenze
- Alter, ab dem die Regelaltersrente ohne Abschlag beginnt. Ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre.
- Regelversorgung
- Die medizinisch ausreichende Standardversorgung für einen Befund. Sie ist die Grundlage des Festzuschusses.
- Renteninformation
- Jährliche Mitteilung der Rentenversicherung ab 27 Jahren mit Anwartschaft und Hochrechnung.
- Rentenlücke
- Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und der voraussichtlichen Nettorente.
- Rentenniveau
- Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittsverdienst. Bis 2031 gesetzlich auf mindestens 48 Prozent festgeschrieben.
- Rückstau
- Wasser, das bei Starkregen aus der Kanalisation ins Gebäude drückt. Versichert nur mit Elementarschutz, oft mit der Pflicht zur Rückstausicherung.
S
- Selbstbeteiligung
- Teil des Schadens, den Sie selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag.
U
- Unterversicherung
- Die Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert. Der Versicherer kann die Leistung dann anteilig kürzen.
- Unterversicherungsverzicht
- Der Versicherer verzichtet auf die Kürzung, wenn die Summe nach seinen Vorgaben bemessen ist, etwa pro Quadratmeter.
V
- Vermittlerregister
- Öffentliches Register des DIHK, in dem Versicherungs-, Finanzanlagen- und Darlehensvermittler eingetragen sind.
- Vermögensberater
- Berufsbezeichnung für Berater, die Finanz- und Versicherungsprodukte vermitteln, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vermögensberatung AG.
- Versicherungsberater
- Gesetzlich geregelte Tätigkeit nach § 34d Abs. 2 GewO: Beratung gegen Honorar, ohne Vergütung von Versicherern. Nicht zu verwechseln mit Vermittlern.
W
- Wartezeit
- Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem ein Tarif noch nicht oder nur eingeschränkt leistet.
Z
- Zahnstaffel
- Begrenzung der Erstattung in den ersten Versicherungsjahren einer Zahnzusatzversicherung auf Höchstbeträge.
Leonard BieniekFinanzcoach · WuppertalErzählen Sie mir Ihre Geschichte.
Ein unverbindliches Gespräch genügt. Mein Fokus ist die Lösung für Ihr Anliegen, und zwar zügig. Ich höre zu, wir sortieren Ihre Zahlen, und Sie entscheiden, wie es weitergeht.