Erstgespräch
Glossar

Fachbegriffe rund um Zähne, Versicherung und Rente.

Kurz und verständlich erklärt. Wenn Ihnen in einem Vertrag oder Heil- und Kostenplan ein Begriff begegnet, finden Sie ihn hier.

A

Abschlag
Dauerhafte Kürzung der Rente um 0,3 Prozent pro Monat, wenn sie vor der jeweiligen Altersgrenze beginnt.
Altersvorsorgedepot
Neues staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge ab 2027, Nachfolger von Riester für neue Verträge.
Andersartige Versorgung
Zahnersatz in einer anderen Form als die Regelversorgung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Die Kasse erstattet den Festzuschuss, die Behandlung wird privat abgerechnet.
Anzeigepflicht
Pflicht, die Gesundheits- und Risikofragen eines Versicherers vor Vertragsschluss wahrheitsgemäß zu beantworten (§ 19 VVG).

B

Basisinformationsblatt
Standardisiertes Dokument zu Fonds und Versicherungsanlageprodukten mit Angaben zu Risiko und Kosten.
Basisrente
Private Rentenversicherung mit steuerlicher Förderung der Beiträge, Auszahlung als lebenslange Rente. Auch Rürup-Rente genannt.
Berufsunfähigkeit
Sie können Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben, in privaten Tarifen meist zu mindestens 50 Prozent.
Besteuerungsanteil
Teil der gesetzlichen Rente, der steuerpflichtig ist. Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent.
Bonusheft
Nachweis regelmäßiger Zahnkontrollen. Fünf Jahre lückenlos erhöhen den Festzuschuss auf 70 Prozent, zehn Jahre auf 75 Prozent.

D

Deckungssumme
Höchstbetrag, den ein Versicherer pro Schadensfall zahlt, zum Beispiel in der Haftpflichtversicherung.

E

Elementarschaden
Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch oder Schneedruck. In Wohngebäude- und Hausratversicherung ein eigener Baustein.
Entgeltumwandlung
Umwandlung eines Teils des Bruttogehalts in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Erstinformation
Information, die Vermittler vor der Beratung aushändigen müssen: Status, Registernummer, Produktpartner und Vergütung.
Erwerbsminderungsrente
Gesetzliche Rente, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs (teilweise) oder drei Stunden (voll) täglich arbeiten können.

F

Festzuschuss
Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz zahlt. Er beträgt 60 Prozent der Kosten der Regelversorgung, mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent.
Finanzcoach
Nicht geschützter Begriff für eine Beratung, die bei Zielen und Gewohnheiten ansetzt. Für die Vermittlung von Produkten ist eine Erlaubnis nötig.
Forderungsausfall
Tarifbaustein der Privathaftpflicht: Ist der Schädiger nicht versichert und zahlungsunfähig, kann der eigene Versicherer einspringen, meist nach rechtskräftigem Urteil.

G

Gleichartige Versorgung
Regelversorgung in höherwertiger Ausführung. Die Kasse zahlt den Festzuschuss, die Mehrkosten werden privat abgerechnet.
GOZ
Gebührenordnung für Zahnärzte. Grundlage privater Zahnarztrechnungen mit Steigerungsfaktoren bis 3,5, darüber nur mit Vereinbarung.

H

Heil- und Kostenplan
Plan der Zahnarztpraxis mit Befund, Behandlung und Kosten. Er wird vor der Behandlung bei der Kasse eingereicht.
Honorarberatung
Beratung gegen direkte Bezahlung durch den Kunden statt über Provisionen.
Härtefall
Bei geringem Einkommen übernimmt die Kasse beim Zahnersatz die vollen Kosten der Regelversorgung.

I

Implantat
Künstliche Zahnwurzel, auf die eine Krone oder Brücke gesetzt wird. Für die Kasse in der Regel eine andersartige Versorgung.

K

KIG
Kieferorthopädische Indikationsgruppen 1 bis 5. Die Kasse zahlt bei Kindern und Jugendlichen ab KIG 3.

P

Professionelle Zahnreinigung
Gründliche Reinigung durch die Praxis. Keine Regelleistung der Kasse, oft mit Zuschüssen.

R

Regelaltersgrenze
Alter, ab dem die Regelaltersrente ohne Abschlag beginnt. Ab Jahrgang 1964 sind es 67 Jahre.
Regelversorgung
Die medizinisch ausreichende Standardversorgung für einen Befund. Sie ist die Grundlage des Festzuschusses.
Renteninformation
Jährliche Mitteilung der Rentenversicherung ab 27 Jahren mit Anwartschaft und Hochrechnung.
Rentenlücke
Differenz zwischen dem gewünschten Einkommen im Ruhestand und der voraussichtlichen Nettorente.
Rentenniveau
Verhältnis einer Standardrente zum Durchschnittsverdienst. Bis 2031 gesetzlich auf mindestens 48 Prozent festgeschrieben.
Rückstau
Wasser, das bei Starkregen aus der Kanalisation ins Gebäude drückt. Versichert nur mit Elementarschutz, oft mit der Pflicht zur Rückstausicherung.

S

Selbstbeteiligung
Teil des Schadens, den Sie selbst tragen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt meist den Beitrag.

U

Unterversicherung
Die Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert. Der Versicherer kann die Leistung dann anteilig kürzen.
Unterversicherungsverzicht
Der Versicherer verzichtet auf die Kürzung, wenn die Summe nach seinen Vorgaben bemessen ist, etwa pro Quadratmeter.

V

Vermittlerregister
Öffentliches Register des DIHK, in dem Versicherungs-, Finanzanlagen- und Darlehensvermittler eingetragen sind.
Vermögensberater
Berufsbezeichnung für Berater, die Finanz- und Versicherungsprodukte vermitteln, zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der Deutschen Vermögensberatung AG.
Versicherungsberater
Gesetzlich geregelte Tätigkeit nach § 34d Abs. 2 GewO: Beratung gegen Honorar, ohne Vergütung von Versicherern. Nicht zu verwechseln mit Vermittlern.

W

Wartezeit
Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem ein Tarif noch nicht oder nur eingeschränkt leistet.

Z

Zahnstaffel
Begrenzung der Erstattung in den ersten Versicherungsjahren einer Zahnzusatzversicherung auf Höchstbeträge.
Leonard BieniekFinanzcoach · Wuppertal
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