Das Prinzip: Festzuschuss statt Anteil an der Rechnung
Bei Kronen, Brücken, Prothesen und Implantat-Kronen zahlt die Kasse keinen Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Rechnung. Sie zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss. Grundlage ist die sogenannte Regelversorgung: die Standardlösung, die für Ihren Befund medizinisch ausreichend ist.
Wählen Sie eine aufwendigere Versorgung, etwa vollkeramische Kronen oder ein Implantat, bleibt der Zuschuss gleich. Die Differenz zur Rechnung tragen Sie selbst. Deshalb lohnt sich der Blick auf die Zahlen, bevor die Behandlung beginnt.
Wie hoch ist der Festzuschuss?
| Ihre Situation | Festzuschuss der Kasse |
|---|---|
| Ohne Bonusheft | 60 % der Kosten der Regelversorgung |
| Bonusheft 5 Jahre lückenlos | 70 % |
| Bonusheft 10 Jahre lückenlos | 75 % |
| Härtefall bei geringem Einkommen | 100 % der Regelversorgung |
Diese Sätze gelten seit dem 1. Oktober 2020 und sind in § 55 SGB V geregelt. Maßgeblich sind die Kosten der Regelversorgung, nicht die Kosten der Versorgung, die Sie tatsächlich wählen.
Bonusheft: kleine Stempel, spürbarer Unterschied
Für den Bonus müssen Sie regelmäßige Kontrollen nachweisen. Erwachsene gehen dafür mindestens einmal im Kalenderjahr zur Untersuchung, Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren einmal im Halbjahr.
Fehlt in einem Zehn-Jahres-Zeitraum ein einziger Eintrag, kann die Kasse in begründeten Ausnahmefällen trotzdem den höheren Zuschuss gewähren, wenn die regelmäßige Zahnpflege nachgewiesen ist. Darauf besteht aber kein Automatismus.
- Lassen Sie jede Kontrolle eintragen, auch bei Praxiswechsel.
- Bewahren Sie alte Bonushefte auf, sie zählen für die Zehn-Jahres-Frist.
- Fragen Sie Ihre Kasse, ob sie ein digitales Bonusheft anbietet.
Gleichartig oder andersartig: warum die Art der Versorgung zählt
Gleichartige Versorgung bedeutet: Sie bleiben beim Grundprinzip der Regelversorgung, wählen aber hochwertigere Ausführungen, zum Beispiel eine vollverblendete Krone. Der Zahnarzt rechnet den Festzuschuss mit der Kasse ab, die Mehrkosten erhalten Sie privat nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).
Andersartige Versorgung bedeutet: Sie entscheiden sich für eine andere Versorgungsform, etwa ein Implantat statt einer Brücke. Dann erhalten Sie eine private Rechnung über die gesamte Behandlung, und die Kasse erstattet Ihnen den Festzuschuss. Mehr dazu im Ratgeber Implantat: Was zahlt die Kasse?.
Rechenbeispiel: eine Brücke im Seitenzahnbereich
Die Verbraucherzentrale rechnet für eine Brücke im Seitenzahnbereich mit Kosten der Regelversorgung von etwa 922 Euro (Stand Januar 2026). Daraus ergibt sich:
| Merkmal | Ohne Bonus (60 %) | 10 Jahre Bonus (75 %) |
|---|---|---|
| Festzuschuss der Kasse | 553 € | 691 € |
| Eigenanteil bei Regelversorgung | 369 € | 231 € |
| Eigenanteil bei höherwertiger Ausführung für 2.500 € (angenommen) | 1.947 € | 1.809 € |
Die Werte der ersten zwei Zeilen stammen aus dem Beispiel der Verbraucherzentrale, die letzte Zeile ist eine Beispielrechnung mit angenommenen Gesamtkosten. Als Beispiele nennt die Verbraucherzentrale Gesamtkosten von etwa 1.500 Euro für eine Keramikbrücke und etwa 3.500 Euro für ein Implantat. Ihre tatsächlichen Werte stehen im Heil- und Kostenplan.
Heil- und Kostenplan: erst prüfen, dann behandeln
Vor jedem Zahnersatz erstellt die Praxis einen Heil- und Kostenplan. Diesen reichen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse ein, die den Festzuschuss festsetzt. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, lohnt es sich, den Plan auch dort vorab einzureichen. Viele Versicherer prüfen ihn und sagen Ihnen, welche Leistung Sie erwarten können.
Wo eine Zahnzusatzversicherung ansetzt
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt je nach Tarif einen Teil oder fast den gesamten Eigenanteil. Wichtig sind die Bezugsgröße der Erstattung, Begrenzungen in den ersten Jahren und Wartezeiten. Mit dem Eigenanteil-Rechner können Sie Ihr Beispiel selbst durchspielen. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Versichern lässt sich nur, was noch nicht angeraten oder begonnen ist.
Sie möchten das für Ihre Situation durchrechnen? Alles zur Zahnzusatzversicherung in Wuppertal oder direkt ein Erstgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Zahlt die Kasse mehr, wenn ich Keramik möchte?
Nein. Der Festzuschuss richtet sich nach der Regelversorgung für Ihren Befund. Höherwertige Materialien erhöhen nur die Gesamtkosten und damit Ihren Eigenanteil.
Was gilt als Härtefall?
Versicherte mit geringem Einkommen erhalten die vollen Kosten der Regelversorgung. Die Einkommensgrenzen werden jährlich angepasst. Ihre Krankenkasse nennt Ihnen die aktuelle Grenze und das Antragsverfahren.
Gilt mein Bonusheft auch nach einem Kassenwechsel?
Ja. Das Bonusheft dokumentiert Ihre Vorsorgeuntersuchungen und wird von der neuen Kasse anerkannt. Bewahren Sie es deshalb gut auf.
Gilt das Festzuschuss-System auch für Füllungen?
Nein. Füllungen sind eine eigene Leistung: Die Kasse zahlt eine Standardversorgung, aufwendigere Füllungen wie Keramik-Inlays verursachen Mehrkosten, die Sie selbst tragen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Mehr Zuschuss beim Zahnersatz (Stand Januar 2026)
- § 55 SGB V: Leistungsanspruch beim Zahnersatz
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

