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Ratgeber · Zähne

Zahnimplantat: Wer zahlt was?

Ein Implantat ist für viele die bevorzugte Lösung, aber keine Kassenleistung. Wer die Logik der Erstattung kennt, kann die Kosten realistisch planen.

Stand Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit · von Leonard Bieniek

Was die Kasse zahlt

Für die gesetzliche Krankenkasse ist ein Implantat meist eine andersartige Versorgung. Sie zahlt den Festzuschuss für die Regelversorgung, die für Ihren Befund vorgesehen ist, zum Beispiel für eine Brücke. Das Implantat selbst und die chirurgische Behandlung zahlen Sie in der Regel privat.

Nur in seltenen Ausnahmefällen, die § 28 SGB V und die Richtlinien beschreiben, etwa bei bestimmten größeren Kieferdefekten, übernimmt die Kasse implantologische Leistungen.

Wovon die Kosten abhängen

  • Anzahl der Implantate und Art der Krone oder Brücke darauf.
  • Ob ein Knochenaufbau nötig ist.
  • Material und Labor.
  • Der Steigerungsfaktor nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Ein Implantat mit Krone kann mehrere tausend Euro kosten. Die konkrete Summe steht im Heil- und Kostenplan und im privaten Kostenvoranschlag. Lassen Sie sich beides vor der Behandlung geben.

Rechenbeispiel mit angenommenen Werten

PositionBetrag
Gesamtkosten Implantat mit Krone (angenommen)3.500 €
Festzuschuss der Kasse bei 10 Jahren Bonus (Beispiel Brücke)691 €
Eigenanteil ohne Zusatzversicherung2.809 €
Tarif erstattet 90 % des Rechnungsbetrags inkl. Kassenleistung2.459 €
Eigenanteil mit diesem Tarif350 €

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Der Festzuschuss stammt aus dem Brücken-Beispiel der Verbraucherzentrale (Stand Januar 2026). Wartezeiten und Zahnstaffeln sind nicht berücksichtigt.

Worauf Sie bei Tarifen achten

  • Sind Implantate und Knochenaufbau ausdrücklich eingeschlossen?
  • Gibt es eine Höchstzahl an Implantaten oder einen Höchstbetrag pro Implantat?
  • Erstattet der Tarif bis zum Höchstsatz der GOZ oder auch darüber?
  • Wie greifen Wartezeit und Zahnstaffel?

Den Eigenanteil für Ihr Beispiel berechnen Sie mit dem Eigenanteil-Rechner.

Ihr nächster Schritt

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Häufige Fragen

Zahlt die Kasse auch etwas, wenn ich ein Implantat wähle?

Ja, den Festzuschuss für die Regelversorgung, die für Ihren Befund vorgesehen wäre. Den Rest zahlen Sie selbst oder Ihre Zusatzversicherung.

Was bedeutet der Steigerungsfaktor?

Die GOZ legt für jede Leistung einen Grundbetrag fest, der mit einem Faktor multipliziert wird. Über dem 2,3-fachen Satz muss die Praxis die Abrechnung begründen, über dem 3,5-fachen Satz ist eine schriftliche Vereinbarung nötig.

Kann ich ein bereits geplantes Implantat noch versichern?

In der Regel nicht. Ist die Behandlung angeraten oder geplant, ist sie meist ausgeschlossen. Einzelne Sofort-Tarife leisten auch dann, aber deutlich begrenzt. Siehe Zahnzusatz bei laufender Behandlung.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leonard Bieniek
Leonard BieniekVermögensberater und Finanzcoach in Wuppertal, seit 2021. Schwerpunkte: Zahnzusatz, private Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlage und Firmenkunden.Mehr über mich
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Leonard BieniekFinanzcoach · Wuppertal
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