Erstgespräch
Ratgeber · Altersvorsorge

Wann kann ich in Rente gehen?

Der Rentenbeginn ist eine der wichtigsten Stellschrauben der Altersvorsorge. Ein paar Jahre früher oder später verändern die monatliche Rente spürbar.

Stand Oktober 2026 · 2 Min. Lesezeit · von Leonard Bieniek

Die Rentenarten im Überblick

RentenartVoraussetzungRentenbeginn ab Jahrgang 1964
Regelaltersrente5 Jahre Wartezeitmit 67 Jahren
Besonders langjährig Versicherte45 Jahre Wartezeitmit 65 Jahren, ohne Abschlag
Langjährig Versicherte35 Jahre Wartezeitfrühestens mit 63 Jahren, mit Abschlag
Schwerbehinderte Menschen35 Jahre, Grad der Behinderung mindestens 50abschlagsfrei mit 65, frühestens mit 62 mit Abschlag

Für ältere Jahrgänge gelten Übergangsregeln mit früheren Altersgrenzen.

So hoch sind die Abschläge

Wer vorzeitig in Rente geht, erhält für jeden Monat 0,3 Prozent weniger Rente, und zwar dauerhaft (§ 77 SGB VI). Bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren sind das für den Jahrgang 1964 vier Jahre, also 48 Monate oder 14,4 Prozent Abschlag.

Was sich zuletzt geändert hat

  • Das Rentenniveau ist durch das Rentenpaket 2025 bis 2031 auf mindestens 48 Prozent festgeschrieben.
  • Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent seiner gesetzlichen Rente. Für spätere Jahrgänge steigt der Anteil weiter.
  • Ab 2027 kommt das geförderte Altersvorsorgedepot.

Früher in Rente: so planen Sie die Lücke

Ein früherer Rentenbeginn bedeutet weniger Beitragsjahre, Abschläge und eine längere Rentendauer. Diese Lücke lässt sich mit privatem Kapital überbrücken. Wie viel nötig ist, zeigt der Rentenlücken-Rechner.

Ihr nächster Schritt

Sie möchten das für Ihre Situation durchrechnen? Alles zur Altersvorsorge in Wuppertal oder direkt ein Erstgespräch vereinbaren.

Häufige Fragen

Kann ich die Abschläge ausgleichen?

Ja. Ab 50 Jahren können Sie mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung Abschläge ganz oder teilweise ausgleichen. Die Rentenversicherung berechnet den Betrag auf Antrag.

Zählen Kindererziehungszeiten für die 45 Jahre?

Ja, Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten zählen in der Regel mit. Die genaue Prüfung macht die Rentenversicherung.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Leonard Bieniek
Leonard BieniekVermögensberater und Finanzcoach in Wuppertal, seit 2021. Schwerpunkte: Zahnzusatz, private Versicherungen, Altersvorsorge, Geldanlage und Firmenkunden.Mehr über mich
Weiterlesen

Mehr zum Thema Altersvorsorge.

Leonard BieniekFinanzcoach · Wuppertal
Erstgespräch

Erzählen Sie mir Ihre Geschichte.

Ein unverbindliches Gespräch genügt. Mein Fokus ist die Lösung für Ihr Anliegen, und zwar zügig. Ich höre zu, wir sortieren Ihre Zahlen, und Sie entscheiden, wie es weitergeht.

Direkt erreichbar0160 99875038Leonard.Bieniek@dvag.deFriedrich-Ebert-Str. 17, 42103 Wuppertal

Direkt an mich, ohne Captcha und ohne Tracking. Ich antworte persönlich und zeitnah.