Wer trotzdem pflichtversichert ist
Einige Selbstständige sind nach § 2 SGB VI in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, etwa Handwerker in der Handwerksrolle, selbstständige Lehrer, Hebammen sowie Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse. Handwerker können sich nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen in der Regel befreien lassen.
Die Wege im Überblick
| Weg | Kurz erklärt |
|---|---|
| Pflichtversicherung auf Antrag | Innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Selbstständigkeit möglich (§ 4 SGB VI), mit allen Leistungen der Rentenversicherung. |
| Freiwillige Beiträge | Flexibel in der Höhe, zählt für die Altersrente und die allgemeine Wartezeit, schützt aber in der Regel nicht bei Erwerbsminderung. |
| Basisrente | Beiträge steuerlich absetzbar bis zu einem jährlich angepassten Höchstbetrag, Auszahlung als lebenslange Rente. |
| Altersvorsorgedepot ab 2027 | Auch Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht werden förderberechtigt. |
| Private Vermögensbildung | Fonds und Sparpläne, flexibel verfügbar, ohne steuerliche Förderung. |
Was Selbstständige besonders beachten sollten
- Einkommen schwankt: Wählen Sie Lösungen, deren Beiträge Sie anpassen oder pausieren können.
- Betriebs- und Privatvermögen trennen: Das Unternehmen allein ist selten eine sichere Altersvorsorge.
- Berufsunfähigkeit mitdenken: Ohne Einkommen fehlen auch die Beiträge für das Alter.
- Einen Notgroschen für Auftragsflauten aufbauen.
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Häufige Fragen
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung einzahlen?
Nach heutigem Recht nur, wenn Sie zu einer pflichtversicherten Gruppe gehören. Alle anderen können sich freiwillig oder auf Antrag versichern oder privat vorsorgen. Eine Vorsorgepflicht für Selbstständige ist politisch geplant, aber noch nicht beschlossen (Stand Oktober 2026).
Was ist besser: Basisrente oder freiwillige gesetzliche Rente?
Das hängt von Steuersatz, Alter, Gesundheit und gewünschter Flexibilität ab. Beide haben Vor- und Nachteile, die wir gemeinsam durchrechnen.
Quellen
- § 2 SGB VI: Versicherungspflichtige Selbständige
- § 4 SGB VI: Versicherungspflicht auf Antrag
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

