Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Bei drei bis unter sechs Stunden gibt es eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Finden teilweise Erwerbsgeminderte keine passende Teilzeitstelle, kann unter Umständen die volle Rente gezahlt werden.
Voraussetzungen sind in der Regel die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§§ 43, 50 SGB VI). Entscheidend ist: Es zählt jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht Ihr Beruf.
Berufsschutz gibt es nur noch für Ältere
Nur wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist, kann bei Berufsunfähigkeit noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten (§ 240 SGB VI). Für alle Jüngeren gibt es keinen gesetzlichen Schutz des eigenen Berufs.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt üblicherweise, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Viele Tarife verzichten darauf, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen.
| Merkmal | Erwerbsminderungsrente | Private BU |
|---|---|---|
| Maßstab | jede Tätigkeit am Arbeitsmarkt | Ihr zuletzt ausgeübter Beruf |
| Leistungsschwelle | unter 6 bzw. unter 3 Stunden täglich | meist 50 % Berufsunfähigkeit |
| Höhe | abhängig von Ihren Rentenpunkten | vertraglich vereinbarte Monatsrente |
| Gesundheitsprüfung | keine beim Eintritt, ärztliche Begutachtung im Leistungsfall | bei Abschluss und im Leistungsfall |
Worauf Sie beim Abschluss achten
- Rentenhöhe am Nettoeinkommen und am monatlichen Bedarf ausrichten.
- Laufzeit möglichst bis zum geplanten Rentenbeginn.
- Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten.
- Früh abschließen: Mit jedem Jahr und jeder Diagnose kann es schwieriger werden.
- Wenn eine BU nicht möglich oder nicht bezahlbar ist, gibt es Alternativen wie Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherungen, mit eigenem Leistungsumfang.
Mit dem Kapitel-Rechner sehen Sie, was bei einem Einkommensausfall trägt.
Sie möchten das für Ihre Situation durchrechnen? Alles zur Versicherungen in Wuppertal oder direkt ein Erstgespräch vereinbaren.
Häufige Fragen
Reicht die Erwerbsminderungsrente zum Leben?
Das hängt von Ihren Rentenansprüchen und Ausgaben ab. Ihre Renteninformation enthält die Höhe der aktuellen Erwerbsminderungsrente. Wir legen sie neben Ihren Bedarf.
Bin ich als Bürokraft schlechter abgesichert als ein Handwerker?
Bürotätigkeiten werden in der Regel günstiger eingestuft als körperliche Berufe, weil das Risiko anders bewertet wird. Absichern sollten beide ihr Einkommen.
Was passiert, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Dann kann es Ausschlüsse, Zuschläge oder eine Ablehnung geben. Eine anonyme Risikovoranfrage kann vorab klären, was möglich ist.
Quellen
- § 43 SGB VI: Rente wegen Erwerbsminderung
- § 240 SGB VI: Rente bei Berufsunfähigkeit (vor 1961 Geborene)
- § 19 VVG: Anzeigepflicht
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Konkrete Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

